BBl 2025 3510
Allgemeinverfügung betreffend die Bewilligung von Spikesreifen
- Allgemeinverfügung betreffend die Bewilligung von Spikesreifen
- 1. Bewilligte Spikesreifen
- 2. Widerrufsvorbehalt
- 3. Amtliche Publikation
- 4. Entzug der aufschiebenden Wirkung
- 5. Gebühren
- 6. Eröffnung an:
- Anhang 1: Bewilligte Spikesreifen nach TRAFICOM/220809/03.04.03.00/2019 und TRAFICOM/383441/03.04.03.00/2022