Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (946.231.143.6)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
- Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Verbote betreffend doppelt verwendbare Güter
- Art. 3 Bewilligungspflicht für die Lieferung bestimmter doppelt verwendbarer Güter
- Art. 4 Verbote betreffend Güter und Technologien für unbemannte Luftfahrzeuge und Raketen
- Art. 5 Verbote betreffend die Lieferung und Beschaffung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
- Art. 6 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologien und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 7 Verbote betreffend Grafit und Rohmetalle oder Metallhalberzeugnisse
- Art. 8 Verbote betreffend die Lieferung von Gütern der Öl-, Gas- und petrochemischen Industrie in den Iran
- Art. 9 Verbote betreffend Rohöl und Erdölprodukte aus dem Iran
- Art. 10 Verbote betreffend Edelmetalle und Diamanten
- Art . 11 Meldepflicht betreffend Banknoten und Münzen
- Art. 12 Meldepflichten betreffend petrochemische Produkte
- Art. 13 Beschränkung der finanziellen Unterstützung des Handels
- 3. Abschnitt: Finanzierungs- und Beteiligungsbeschränkungen
- Art. 14 Finanzierungsbeschränkungen
- Art. 15 Beteiligungsverbot
- 4. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 16 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Ausnahmebestimmungen betreffend gesperrte Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen
- Art. 18 Ausnahmen von der Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen im Bereich des Luftverkehrs
- Art. 19 Verbot von Transaktionen mit Häfen
- Art. 20 Meldepflicht betreffend gesperrte Vermögenswerte
- 5. Abschnitt: Beschränkungen für Geldtransfers und Finanzdienstleistungen
- Art. 21 Melde- und Bewilligungspflicht für Geldtransfers
- Art. 22 Verbotene Bankbeziehungen mit dem Iran
- Art. 23 Verbote betreffend staatliche und staatlich garantierte Anleihen
- Art. 24 Verbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
- 6. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 25 Verbote betreffend iranische Frachtflugzeuge
- Art. 26 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 27 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 7. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 28 Kontrolle und Vollzug
- Art. 29 Strafbestimmungen
- 8. Abschnitt: Automatische Übernahme und Veröffentlichung
- Art. 30 Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
- Art. 31 Veröffentlichung
- 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 32 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 33 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Güter, Technologien und Software, die unter die Verbote betreffend doppelt verwendbare Güter fallen
- A. Güter, Technologien und Software
- B. Sonstige Güter
- C. Sonstige Technologien und Software
- Anhang 2
- Güter, Technologien und Software, die unter die Bewilligungspflicht für die Lieferung bestimmter doppelt verwendbarer Güter fallen
- A. Güter
- B. Technologien und Software
- Anhang 3
- Güter und Technologien, die unter die Verbote betreffend Güter und Technologien für unbemannte Luftfahrzeuge und Raketen fallen
- A. Begriffe
- B. Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
- C. Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung
- D. Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik
- E. Kategorie 4 – Rechner
- F. Kategorie 5 – Telekommunikation und Informationssicherheit
- G. Kategorie 6 – Sensoren und Laser
- H. Kategorie 7 – Luftfahrtelektronik und Navigation
- I. Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
- J. Kategorie 10 – Technologie
- Anhang 4
- Güter, die unter die Verbote betreffend die Lieferung und Beschaffung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression fallen
- Anhang 5
- Güter, Technologien oder Software, die unter die Verbote betreffend Ausrüstung, Technologien und Software zu Überwachungszwecken fallen
- A. Ausrüstungen
- B. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Buchstabe A
- C. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Buchstabe A
- D. Ausnahmen
- Anhang 6
- Güter, die unter die Verbote betreffend Grafit und Rohmetalle oder Metallhalberzeugnisse fallen
- A. Grafit
- B. Eisen und Stahl
- C. Kupfer und Waren daraus
- D. Nickel und Waren daraus
- E. Aluminium
- F. Blei
- G. Zink
- H. Zinn
- I. Andere unedle Metalle, Cermets, Waren daraus
- Anhang 7
- Güter, Technologien und Software, die unter die Verbote betreffend die Lieferung von Gütern der Öl-, Gas- und petrochemischen Industrie fallen
- A. Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas
- B. Raffination von Erdöl und Verflüssigung von Erdgas
- C. Petrochemische Industrie
- Anhang 8
- Güter, die unter die Verbote betreffend Rohöl und Erdölprodukte fallen
- Anhang 9
- Güter, die unter die Verbote betreffend Edelmetalle und Diamanten fallen
- Anhang 10
- Güter, die den Meldepflichten betreffend petrochemische Produkte und den Finanzierungsbeschränkungen im petrochemischen Bereich unterstehen
- Anhang 11
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
- Anhang 12
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ¹⁹
- Anhang 13
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁰
- Anhang 14
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²¹
- Anhang 15
- Häfen, die Transaktionsverboten unterliegen