Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellag... (531.82)
Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung
- Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 ² Sicherstellungspflicht
- Art. 3 Massnahmen
- Art. 4 ³ Anrechenbare Kosten des Transportnetzes
- Art. 5 Auskunftspflicht
- Art. 6 Vollzug
- Art. 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer