PassDEÜV
INHALT
Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (PassDEÜV)
- Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller (Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - PassDEÜV)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 1a Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren
- § 1b Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters
- § 1c Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter
- § 1d Pflichten des Cloudanbieters
- § 1e Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters
- § 1f Fertigung des Lichtbilds durch die Passbehörde
- § 2 Qualitätssicherung
- § 3 Übermittlung der Daten an den Passhersteller
- § 4 Zertifizierung
- § 5 Qualitätsstatistik
- § 6 Übergangsregelungen
- Anlage 1 Übersicht über die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Anlage 2 Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten