Interaktive Gesetzessammlung
                            Lexaris bietet ein komfortables und zuverlässiges Monitoring aller in der Lexaris-Gesetzessammlung enthaltenen Gesetze und Rechtsverordnungen die.
                        
                        
                            Gesetzliche Anforderungen
                            Lexaris unterstützt bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für das Gesetzesmonitoring. Das Gesetzesmonitoring ist in bestimmten Wirtschaftszweigen und Jurisdiktionen bereits verpflichtend eingeführt. So hat beispielsweise in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihren Mindestanforderungen an das Risikomanagement alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister dazu verpflichtet, ihr regulatorisches Umfeld aus strategischer Perspektive systematisch zu überwachen. Dabei besteht auch für alle anderen die Pflicht zum regulatorischen Monitoring aufgrund des Gebots zur Legalitätskontrolle. Der Vorstand von Aktiengesellschaften ist verpflichtet die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen.
                        
                        
                            Gesetzeskonformität
                            Das Lexaris Gesetzesmonitoring bietet Ihnen die Möglichkeit die Gesetzeskonformität Ihres Unternehmens kostengünstig und mit minimalem Aufwand sicherzustellen. Darüber hinaus können Sie mit Hilfe der von Ihnen erstellten Monitoring-Aufträgen und der Benachrichtigungen über die relevanten Gesetzesänderungen die Gesetzeskonformität Ihres Unternehmens lückenlos dokumentieren.
                        
                        
                            Flexible Monitoring-Aufträge
                            Lexaris ermöglicht eine flexible und individuelle Definition der zu überwachenden Gesetze und Rechtsverordnungen. Sie können sich die Gesetze, für die Sie Änderungsinformationen erhalten möchten, individuell nach Gesetz, Jurisdiktion oder Suchbegriff zusammenstellen. Der Monitoring-Aufträge können anhand einer einfachen Eingabemaske innerhalb kürzester Zeit erstellt, geändert und gelöscht werden.
                        
                        
                            Gesetzesvergleich und Änderungsbenachrichtigungen
                            In Lexaris können Sie Änderungsbenachrichtigungsaufträge anlegen, indem sie spezifizieren, welche Gesetze, Jurisdiktionen und Suchbegriffe für sie relevant sind. Basierend auf den individuellen Benachrichtigungsaufträgen werden Sie über Änderungen in allen relevanten Gesetzen und Verordnungen automatisch per E-Mail informiert. Die Änderungen können in der E-Mail selbst oder über die Lexaris Webseite eingesehen und bearbeitet werden.
                        
                        
                            Kontakt
                            Kontaktieren Sie uns hier oder über info[at]lexaris.io für ein Angebot.	
                        
                        
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