Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²²
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ⁴⁴ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁶⁷ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁶⁹ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁸⁰ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁸⁹ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ¹⁰⁰
- Art. 10 a ¹⁰⁴ Güter zur Fertigstellung von Flüssigerdgas- und Rohöl-Projekten ¹⁰⁵
- Art. 11 ¹⁰⁸ Güter und Software für den Energiesektor ¹⁰⁹
- Art. 11 a ¹¹⁷ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹³⁹
- Art. 12 a ¹⁴⁰ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁴² Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹⁴⁶ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 12 d ¹⁴⁷ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen
- Art. 12 e ¹⁴⁹ Kauf und Einfuhr von Flüssigerdgas
- Art. 12 f ¹⁵¹ Weiterverladung von Flüssigerdgas
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹⁵⁴ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹⁵⁸ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹⁶⁵ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹⁷⁶ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹⁷⁷
- Art. 14 e ¹⁷⁹ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 e bis ¹⁸⁴ Kulturgüter aus der Ukraine
- Art. 14 f ¹⁸⁵ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern ¹⁸⁶
- Art. 14 g ¹⁸⁹ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ²³² Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ²³⁹ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ²⁴⁸ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ²⁵¹
- Art. 24 ²⁵⁴ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²⁵⁸ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 b ²⁷¹ Verbot von Transaktionen mit Klägern russischer Schiedsverfahren
- Art. 24 c ²⁷² Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto‑Dienstleistungen
- Art. 24 d ²⁷³ Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²⁷⁵ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 27 a ²⁷⁶ Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²⁷⁷ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²⁷⁸ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²⁸⁰ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²⁸⁷ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²⁹⁴ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²⁹⁹ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ³⁰⁰
- Art. 28 f ³²⁹ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- Art. 28 g ³³⁰ Verbot der Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ³³² Luftverkehr
- Art. 29 b ³⁴⁵ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ³⁴⁶ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 d ³⁵¹ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Entscheidungen russischer Gerichte
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ³⁵⁹ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ³⁶⁵ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ³⁶⁶
- Art. 30 c bis ³⁷¹ Ausnahmen vom Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 c ter ³⁷² Ausnahmen vom Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- 4 b . Abschnitt: ³⁷³ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ³⁷⁴ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 4 d . Abschnitt: ³⁷⁵ Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 30 f
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ³⁹⁰ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ³⁹³ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴³³
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ⁴³⁴
- Anhang 2 ⁴³⁵
- Endempfänger, die Restriktionen unterliegen ⁴³⁶
- Anhang 3 ⁴³⁷
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ⁴³⁹
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ⁴⁴⁰
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 5a ⁴⁴¹
- Software für den Energiesektor
- Anhang 6 ⁴⁴²
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ⁴⁴³
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ⁴⁴⁴
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁴⁴⁵
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁶
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁷
- Anhang 11 ⁴⁴⁸
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁹
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁵⁰
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁵¹
- Anhang 14 ⁴⁵²
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁵³
- Anhang 14a ⁴⁵⁴
- Banken, Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁵⁵
- Anhang 15 ⁴⁵⁶
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁵⁷
- Anhang 15a ⁴⁵⁸
- Kläger russischer Schiedsverfahren, die Transaktionsverboten unterliegen
- Anhang 15b ⁴⁵⁹
- Personen und Einrichtungen, die dem Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto-Dienstleistungen unterliegen
- Anhang 15c ⁴⁶⁰
- Häfen, Schleusen und Flughäfen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁶¹
- Anhang 16 ⁴⁶²
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ⁴⁶³
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ⁴⁶⁴
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ⁴⁶⁵
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ⁴⁶⁷
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ⁴⁶⁸
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ⁴⁶⁹
- Anhang 23 ⁴⁷⁰
- Güter für die Stärkung der Industrie ⁴⁷¹
- Anhang 23a ⁴⁷²
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ⁴⁷³
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ⁴⁷⁴
- Russische Medien ⁴⁷⁵
- Anhang 26 ⁴⁷⁶
- Gold
- Anhang 27 ⁴⁷⁷
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ⁴⁷⁸
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ⁴⁷⁹
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ⁴⁸⁰
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ⁴⁸¹
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ⁴⁸²
- Güter mit hoher Priorität ⁴⁸³
- Anhang 32 ⁴⁸⁴
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
- Anhang 33 ⁴⁸⁵
- Schiffe, die Restriktionen unterliegen ⁴⁸⁶
- Anhang 34 ⁴⁸⁷
- Liste der Länder, nach denen Güter zum Einbau geliefert werden dürfen
- Anhang 35 ⁴⁸⁸
- Luftfahrtunternehmen, die Restriktionen unterliegen ⁴⁸⁹