Verordnung über das automatisierte Fahren (741.59)
INHALT
Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF)
- Verordnung über das automatisierte Fahren (VAF)
- 1. Kapitel: Gegenstand und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Anforderungen an Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem
- Art. 3 Allgemeine Anforderungen
- Art. 4 Bauartbedingter Einsatzbereich
- Art. 5 Anwendbarkeit der Vorschriften
- Art. 6 Anwendbarkeit von Vorschriften auf bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge
- Art. 7 Fahrmodusspeicher im Allgemeinen
- Art. 8 Managementsysteme
- 2. Abschnitt: Anweisungen und Sicherheitshinweise des Herstellers
- Art. 9 Zugänglich machen der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung
- Art. 10 Beachtung der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung
- 3. Abschnitt: Typengenehmigung und Konformitätsüberprüfungen
- Art. 11 Typengenehmigungspflicht
- Art. 12 Erteilung der Typengenehmigung
- Art. 13 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Aufgaben und Kompetenzen des ASTRA
- Art. 14 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Meldepflichten
- Art. 15 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Ausserordentliche Prüfungen
- Art. 16 Schutzklauseln zur Aussetzung der Anerkennung von Typengenehmigungen
- 4. Abschnitt: Delegation von Prüfungen
- Art. 17
- 5. Abschnitt: Bearbeitung von Daten
- Art. 18 Zweck der Bearbeitung von Daten des Fahrmodusspeichers
- Art. 19 Bearbeitung von Daten im Rahmen des Vollzugs
- Art. 20 Aufbewahrungsdauer
- Art. 21 Vernichtung der Daten im Fahrmodusspeicher
- 3. Kapitel: Fahrzeuge mit Übernahmeaufforderung
- 1. Abschnitt: Rechte und Pflichten bei Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung
- Art. 22 Fahrzeugübergabe
- Art. 23 Wirkungen der Verwendung des Automatisierungssystems auf Autobahnen
- 2. Abschnitt: Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung
- Art. 24
- 4. Kapitel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren
- 1. Abschnitt: Rechte und Pflichten beim automatisierten Parkieren
- Art. 25 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer
- Art. 26 Betreiberinnen und Betreiber von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren
- 2. Abschnitt: Besondere technische Anforderungen
- Art. 27 Allgemeine Anforderungen an das automatisierte Parkieren
- Art. 28 Anforderungen an die Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren
- Art. 29 Fahrzeugexterne Infrastruktur und Informationsaustausch zwischen Automatisierungssystem und fahrzeugexterner Infrastruktur
- Art. 30 Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren
- 3. Abschnitt: Genehmigung von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren
- Art. 31 Gesuch um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte Parkieren
- Art. 32 Beurteilung des Gesuchs um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte Parkieren
- 5. Kapitel: Führerlose Fahrzeuge
- 1. Abschnitt: Rechte und Pflichten bei führerlosen Fahrzeugen
- Art. 33 Abfahrtskontrolle
- Art. 34 Operatorinnen und Operatoren
- Art. 35 Manuelle Bedienung eines führerlosen Fahrzeuges
- Art. 36 Anforderungen an die Operatorin oder den Operator und die Person, die das führerlose Fahrzeug manuell bedient
- Art. 37 Schulung
- Art. 38 Pflichten der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter
- 2. Abschnitt: Besondere technische Anforderungen
- Art. 39 Leergewicht
- Art. 40 Bedienelemente
- Art. 41 Fahrmodusspeicher von führerlosen Fahrzeugen
- Art. 42 Einhalten der Grenzen des genehmigten Einsatzbereichs
- 3. Abschnitt: Genehmigung des Einsatzbereichs von führerlosen Fahrzeugen
- Art. 43 Gesuch um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeuge
- Art. 44 Zuständigkeit für die Behandlung des Gesuchs
- Art. 45 Beurteilung des Gesuchs
- Art. 46 Eröffnung des Entscheids
- Art. 47 Veröffentlichung genehmigter Einsatzbereiche
- Art. 48 Aufsicht
- 6. Kapitel: Straf- und Schlussbestimmungen
- Art. 49 Strafbestimmungen
- Art. 50 Vollzug
- Art. 51 Aufschub des Anspruchs auf Beurteilung der Gesuche
- Art. 52 Änderung anderer Erlasse
- Art. 53 Inkrafttreten
- Anhang
- Änderung anderer Erlasse