Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung&nb... (0.142.117.609)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Abschnitt I: Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser
- Art. 4 Verpflichtungen in Bezug auf das Reisedokument der Regierung von Turkmenistan
- Abschnitt II: Rückübernahmeverfahren
- Art. 5 Grundsätze
- Art. 6 Rückübernahmegesuch
- Art. 7 Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Art. 8 Nachweis bei Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Art. 9 Fristen
- Art. 10 Rückführungsmodalitäten, Art der Beförderung und Verantwortlichkeit
- Art. 11 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt III: Durchbeförderung
- Art. 12 Grundsätze
- Art. 13 Durchbeförderungsverfahren
- Abschnitt IV: Kosten
- Art. 14 Beförderungs- und Durchbeförderungskosten
- Abschnitt V: Datenschutz und Unberührtheitsklausel
- Art. 15 Datenschutz
- Art. 16 Unberührtheitsklausel
- Abschnitt VI: Durchführung und Anwendung
- Art. 17 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
- Art. 18 Umsetzungsbestimmungen
- Abschnitt VII: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Inkrafttreten, Dauer, Suspendierung und Kündigung
- Art. 20 Änderungen des Abkommens
- Art. 21 Anhänge
- Anhang 1
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 2
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 3
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 4
- Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Anscheinsbeweis für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser gelten
- Anhang 5
- Rückübernahmegesuch nach Artikel 6 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
- C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
- D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der Rückzuführenden Person
- E. Beigefügte Beweismittel
- F. Anmerkungen
- Anhang 6
- Durchbeförderungsgesuch nach Artikel 13 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Turkmenistan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Durchbeförderung
- C. Anmerkungen
- Anhang 7
- Schweizerisches Reisedokument für die Rückübernahme
- Anhang 8
- Turkmenisches Reisedokument für die Rückübernahme
- Anhang 9
- Europäisches Reisedokument für die Rückübernahme