Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern (453.211.1) 
                
                
            INHALT
Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern
- Vertrag betreffend die Verbesserung des Seeabflusses in Luzern
 - 1859. Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Uferkantonen des
 - 1.
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 - 7.
 - 1. der bisherige niedrigste Wasserstand soll auch f ü r die Zukunft beibehalten
 - 2. bei Regulierung der Schwellwerke am Seeausflusse soll als Regel gelten, die
 - 3. im Falle, dass das aus dem See abfliessende Wasserquantum noch durch
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 - 11.
 - 26. Januar 1859 genehmigt.