Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzes... (452.120) 
                
                
            INHALT
Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzession
- Kantonsratsbeschluss betreffend die Genehmigung von Abänderungen der Etzelwerkkonzession
 - 1. Alle Zahlungen der Konzession ärin, die nach der Konzession oder nach den
 - 2. In Abweichung von Art. 14, Buchstabe b, dritter Absatz des Konzessionsver-
 - 3. Mit Bezug auf die Besch äftigung Arbeitsloser beim Etzelwerk wurde in den
 - 4. Voraussetzung für unsern Antrag an den Verwaltungsrat der Etzelwerk AG ist
 - 21. April 1932 und der von Zug mit Schreiben vom 30. April 1932 angenom-
 - 13. Juni 1932 hat der Schweizerische Bundesrat in seiner Sitzung vom 10. Juni
 - § 7 des schwyzerischen Wasserrechtsgesetzes der Genehmigung des Kantonsra-
 - 1.
 - 17. Mai 1933 f ällig werden.
 - 2.
 - 29. Februar 1932 vorgeschlagenen Änderung von Art. 14 Buchstabe b, Absatz 3
 - 3.
 - 4.
 - 5.
 - 6.
 - 7.
 - 8.