Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05c/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus 
                
                
            INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05c/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05c/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
 - Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05c/2020 Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
 - Verteiler:
 - Vorbemerkung:
 - Grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten
 - Mitteilungspflichten der Beschäftigten / Weisungsbefugnis des Arbeitgebers oder Dienstherrn
 - § 67 Abs. 1 BremBG
 - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Umgang mit Risikogruppen
 - Entgeltfortzahlung/Anspruch auf Besoldung
 - Umgang mit Dienstreisen
 - Ärztliches Attest nach fünf Kalendertagen
 - Umgang mit Erholungsurlaub / Sabbatical
 - Anordnung von Präsenzpflicht für funktionskritisches Personal
 - Anordnung von Schichtdienst / Mehrarbeit
 - Umgang mit Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto
 - Schließung von Kindertagesstätten/Schulen sowie Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen
 - § 26 Abs. 3 BremUrlVO
 - § 9 Abs. 1 BremBesG
 - Einstellung des ÖPNV
 - Aufhebung von Rundschreiben
 - Kontakt