Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst 
                
                
            INHALT
Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
- Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
 - Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
 - Inhaltsverzeichnis
 - Dienstvereinbarung
 - zum Gesundheitsmanagement im
 - bremischen öffentlichen Dienst
 - Präambel
 - 1.
 - Geltungsbereich
 - § 1 Absatz 1 des Bremischen Richtergesetzes
 - 2.
 - Zielsetzung
 - 2.1
 - Integration von Gesundheitsmanagement in das Personal- und Organisationsmanagement
 - 2.2
 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen / Verringerung von Belastungen
 - 2.3
 - Unterstützung und Entwicklung individueller Gesundheitspotentiale
 - 2.4
 - Ökonomische und qualitative Verbesserungen
 - 2.5
 - Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierender Sichtweisen
 - 3.
 - Rechtliche Grundlagen
 - 4.
 - Dienststelleninterne Umsetzung des Gesundheitsmanagements
 - 4.1
 - Durchführung in der Dienststelle
 - 4.2
 - Dienststelleninterne Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement
 - 4.3
 - Verantwortlichkeit / Rolle der Führungskräfte
 - 4.4
 - Beteiligung der Beschäftigten
 - 4.5
 - Finanzierung
 - 4.6
 - Dienststelleninterne Gesundheitsberichterstattung
 - 4.7
 - Mitbestimmung / Beteiligung
 - 5.
 - Steuerung und Koordinierung des Gesundheitsmanagements
 - 5.1
 - Ressortübergreifende Projektgruppe Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst
 - 5.2
 - Unterstützung des Gesundheitsmanagements im bremischen öffentlichen Dienst (Kompetenzzentrum)
 - 5.3
 - Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats und des Gesamtrichterrats / Beteiligung der Gesamtschwerbehindertenvertretung
 - 6.
 - Kosten / Finanzierung
 - 7.
 - Förderung von Projekten
 - 8.
 - Datenschutz
 - 9.
 - Behinderte Beschäftigte
 - 10.
 - Qualifizierung
 - 11.
 - Zentrale Gesundheitsberichterstattung
 - 12.
 - Handlungshilfe
 - 13.
 - Schlussbestimmungen