Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen 
                
                
            INHALT
Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen
- Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen
 - Vorbemerkungen
 - § 11 Absatz 1 Ziffer 1
 - § 6 Absatz 3 BremSVG
 - Inhaltsverzeichnis
 - 1.
 - 2.
 - 3.
 - Anlage
 - 1.
 - Zeichnungsrecht im allgemeinen Schriftverkehr
 - 1.1
 - Externer Schriftverkehr
 - 1.2
 - Benennung der Betriebsleitung und der bestellten Vertretung
 - 1.3
 - Interner Schriftverkehr und Verteilung
 - 1.4
 - Umgang mit der Geschäftspost
 - 2.
 - Zeichnungsregelungen bei Aufträgen und Abschluss von Verträgen
 - 3.
 - Zeichnungsregelungen bei der Rechnungsbearbeitung
 - § 70 LHO
 - § 70 LHO
 - § 70 Nummer 14ff. LHO