Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 69a Abs. 2 Nr. 12a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

DE - Landesrecht Bremen
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 69a Abs. 2 Nr. 12a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

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