Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV) 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
- Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
 - 1 - zu § 1 Abs.
 - 2 - zu § 2 Aufgaben und Organisation der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen
 - 3 - zu § 3 SopV - Feststellungsverfahren
 - 4 - zu § 4 SopV - Förderausschuss
 - 5 - zu § 5 SopV - Entscheidung des staatlichen Schulamtes
 - 6 - zu § 6 Abs. 2 SopV - Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
 - 7 - zu §§ 7 bis 11 SopV - Gemeinsamer Unterricht
 - 8 - zu § 8 Abs. 2 und § 13 SopV - Sonstiges pädagogisches und sonstiges Personal
 - 9 - zu § 12 Abs. 2 SopV - Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten
 - 10 - zu § 13 Abs. 1, 2 und 3 SopV - Besondere Organisationsformen der Schulen und Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“
 - 11 - zu § 9 Abs. 4 und § 13 Abs. 4 SopV - Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
 - 12 - zu § 14 Abs. 3 SopV - Dauer des Schulbesuchs
 - 13 - zu § 9 Abs. 2 und 15 Abs. 3 SopV - Begegnung mit fremden Sprachen
 - 14 - zu § 15 Abs. 5 SopV Unterricht in Deutscher Gebärdensprache
 - 15 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten