Monitoring Gesetzessammlung

Richtlinie über die Entschädigungen gemäß § 56 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für den öffentlichen Dienst

DE - Landesrecht Brandenburg
Richtlinie über die Entschädigungen gemäß § 56 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) der ehrenamtlichen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses für den öffentlichen Dienst

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht