Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 82a Abs. 8 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

DE - Landesrecht Brandenburg
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 82a Abs. 8 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht