Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG)
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Organisation und Aufgaben
 - § 1 Zuständigkeit, Organisation
 - § 2 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - Teil 2 Befugnisse
 - Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 4 Allgemeine Befugnisse
 - § 5 Beobachtung
 - § 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
 - Kapitel 2 Nachrichtendienstliche Mittel
 - § 7 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
 - § 8 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger
 - § 9 Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
 - § 10 Verfahren bei Maßnahmen nach § 9
 - § 11 Verdeckte Bedienstete
 - § 12 Vertrauenspersonen
 - § 13 Observationen
 - § 14 Ortung und Identifizierung von Mobilfunkendgeräten
 - § 15 Besondere Auskunftsersuchen an nicht öffentliche Stellen
 - § 16 Verfahren bei Maßnahmen nach § 15
 - § 17 Besondere Auskunftsersuchen zu Telekommunikation, Telemedien und zu Kontostammdaten
 - Kapitel 3 Datenverarbeitung
 - § 18 Speicherung, Löschung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
 - § 19 Dateianordnung
 - § 20 Auskunft an betroffene Personen über beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte Daten
 - Kapitel 4 Übermittlungsvorschriften
 - § 21 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen ohne Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
 - § 22 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen auf Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
 - § 23 Übermittlung von nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
 - § 24 Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
 - § 25 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an nicht öffentliche Stellen
 - § 26 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz in das Ausland
 - § 27 Übermittlungsschranken
 - § 28 Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit
 - § 29 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz
 - Teil 3 Kontrolle des Verfassungsschutzes
 - § 30 Zuständigkeit
 - § 31 Verfahren
 - § 32 Unterstützende Datenprüfstelle
 - § 33 Parlamentarische Kontrollkommission
 - § 34 Unterrichtungspflichten
 - § 35 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission
 - § 36 Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission
 - § 37 Rechtsstellung der Leiterin oder des Leiters der Fachstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission
 - § 38 Unterrichtung des zuständigen Ausschusses im Landtag
 - § 39 Unabhängige Datenschutzkontrolle
 - Teil 4 Schlussbestimmungen
 - § 40 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
 - § 41 Einschränkung von Grundrechten