SächsSparkWVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (SächsSparkWVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (SächsSparkWVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 9. September 2003
 - Erster Abschnitt Wahlberechtigung, Wählbarkeit
 - § 1 Wahlberechtigung
 - § 2 Wählbarkeit
 - Zweiter Abschnitt Regelmäßige Wahlen
 - § 3 Wahlvorstand
 - § 4 Bekanntmachungen des Wahlvorstands
 - § 5 Ort und Zeit der Wahl
 - § 6 Wählerverzeichnis
 - § 7 Wahlausschreiben
 - § 8 Wahlvorschläge
 - § 9 Beschlußfassung über die Wahlvorschläge
 - § 10 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei Verhältniswahl
 - § 11 Öffentliche Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
 - § 12 Ausübung des Wahlrechts
 - § 13 Stimmzettel und Wahlumschläge
 - § 14 Wahlhandlung
 - § 15 Briefwahl
 - § 16 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 17 Ungültige Stimmzettel
 - § 18 Ungültige Stimmen
 - § 19 Streichung überzähliger Stimmen
 - § 20 Verteilung der Sitze
 - § 21 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
 - § 22 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - § 23 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
 - § 24 Abschluß des Wahlverfahrens
 - Dritter Abschnitt Wahlen in besonderen Fällen
 - § 25 Neubildung
 - § 26 Aufnahme
 - § 27 Wahlen bei neuerrichteten Sparkassen
 - § 27a Nachwahl bei Erhöhung der Zahl der Verwaltungsratsmitglieder
 - Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
 - § 28 Fristen
 - § 29
 - § 30
 - § 31 Erstmalige Anwendung
 - § 32 Inkrafttreten