FRL Selbstbestimmte Teilhabe 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (FRL Selbstbestimmte Teilhabe)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (FRL Selbstbestimmte Teilhabe)
 - [geändert durch RL vom 26. Juli 2023 (SächsABl. S. 1138) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
 - Teil 1 Allgemeine Regelungen
 - I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsvoraussetzungen
 - IV. Verfahren
 - Teil 2 Besondere Regelungen
 - I. Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft
 - II. Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
 - III. Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit
 - IV. Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl
 - Teil 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten