Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 7. März 2021
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Bekanntmachungen
 - § 3 Bildung der Wahlvorstände
 - § 4 Einigung auf den Wahltag
 - § 5 Erlass der Wahlausschreiben
 - § 6 Erstellung der Wählerlisten
 - § 7 Einspruch gegen eine Wählerliste
 - § 8 Entgegennahme der Wahlvorschläge
 - § 9 Erstellung des Gesamtwahlvorschlags
 - § 10 Gestaltung der Stimmzettel
 - § 11 Stimmabgabe
 - § 12 Briefwahl
 - § 12a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
 - § 13 Ungültige Stimmen
 - § 14 Auszählung
 - § 15 Anfertigung der Wahlniederschriften
 - § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
 - § 17 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 18 Außerordentliche Wahlen
 - § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten