Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz – SächsStrVRG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Regelung des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz – SächsStrVRG)
- Gesetz zur Regelung des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz – SächsStrVRG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung und der Ferienreiseverordnung
 - § 1 Straßenverkehrsbehörden
 - § 2 Örtliche Straßenverkehrsbehörden
 - § 3 Untere Straßenverkehrsbehörden
 - § 4 Höhere Straßenverkehrsbehörde
 - § 5 Verkehrsbehörde für Bundesautobahnen
 - Abschnitt 2 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrerlaubniswesens
 - § 6 Zuständige Behörden nach der Fahrerlaubnis-Verordnung
 - § 7 Fahrerlaubnisbehörden
 - § 8 Höhere Verwaltungsbehörde
 - § 9 Zuständigkeit des Augenoptiker- und Optometristenverbandes
 - § 10 Zuständigkeit für Mofa-Prüfbescheinigung
 - Abschnitt 3 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrlehrerwesens
 - § 11 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - Abschnitt 4 Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Berufskraftfahrerqualifikation
 - § 12 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
 - § 13 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - Abschnitt 5 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fahrzeug-Zulassungswesens und Kraftfahrsachverständigenwesens
 - § 14 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
 - § 15 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
 - § 16 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - § 17 Zuständigkeit der Kraftfahrzeuginnungen
 - § 18 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Kraftfahrsachverständigenwesens
 - Abschnitt 6 Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Infrastrukturabgabe
 - § 19 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
 - Abschnitt 7 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechts
 - § 20 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
 - Abschnitt 8 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechts
 - § 21 Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte
 - § 22 Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und der Landesdirektion Sachsen
 - § 23 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
 - Abschnitt 9 Weisungsrecht
 - § 24 Fachaufsicht
 - Abschnitt 10 Erlass von Parkgebührenordnungen
 - § 25 Zuständigkeit der Gemeinden
 - Abschnitt 11 Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen nach § 6a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes
 - § 26 Befugnisse der Zulassungsbehörden nach § 6a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes
 - Abschnitt 12 Verordnungsermächtigung
 - § 27 Verordnungsermächtigung