Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG)
- Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG)
 - § 1 Anerkennung
 - § 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
 - § 3 Anerkennung zur Niederlassung
 - § 4 Anerkennung zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung
 - § 5 Nachprüfungsverfahren
 - § 6 Beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes
 - § 7 Anerkennung, Urkunde, Verzeichnis
 - § 8 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung, Beschränkung und Untersagung der Tätigkeit
 - § 9 Vorwarnmechanismus
 - § 10 Ordnungswidrigkeiten
 - Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
 - Unterlagen für die Anerkennung zur Niederlassung
 - Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 3)
 - Unterlagen für die Anerkennung zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung