VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Inkraftsetzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Inkraftsetzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (VwV Inkraftsetzung abgestimmter Regelungen zum Jugendgerichtsgesetz und zur Vollstreckung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – VwVInkRegJGGVollstr)
 - [zuletzt geändert durch VwV vom 9. Juli 2024 (SächsJMBl. S. 218) mit Wirkung ab 15. August 2024]
 - I. Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
 - II. Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
 - III. Vereinbarung der Länder vom 8. Juni 1999 zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen
 - IV. Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RLJGG)
 - V. Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften
 - Anlage 1 (zu Ziffer I Nr. 1)
 - Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Nachdrückliche Vollstreckung
 - § 3 Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
 - § 4 Vollstreckungsbehörde
 - § 5 (aufgehoben)
 - § 6 Sachliche Zuständigkeit für dringende Vollstreckungsanordnungen
 - § 7 Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde
 - § 8 Mitteilungen bei Vollstreckung von Gesamtstrafen, Maßnahmen, Nebenstrafen und Nebenfolgen
 - § 9 Vollstreckungshilfe
 - § 10 Geschäfte der Strafvollstreckung
 - § 11 (aufgehoben)
 - § 12 (aufgehoben)
 - § 13 Urkundliche Grundlage der Vollstreckung
 - § 14 Weitere urkundliche Grundlagen der Vollstreckung
 - § 15 Vollstreckungsheft
 - § 16 Inhalt des Vollstreckungsheftes
 - § 17 Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung
 - § 18 Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
 - § 19 Rechtskraft bei einzelnen Verurteilten
 - § 20 Verlängerung der Verjährung
 - § 21 Beschwerden
 - Abschnitt 2 Vollstreckung von Freiheitsstrafen
 - § 22 Vollstreckungsplan
 - § 23 Sachliche Vollzugszuständigkeit
 - § 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit
 - § 25 Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
 - § 26 Abweichen vom Vollstreckungsplan
 - § 27 Ladung zum Strafantritt
 - § 28 Überführungsersuchen
 - § 29 Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
 - § 30 Inhalt des Aufnahmeersuchens
 - § 31 Anlagen zum Aufnahmeersuchen
 - § 32 (aufgehoben)
 - § 33 Vorführungs- und Haftbefehl
 - § 34 Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
 - § 35 Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
 - § 36 Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
 - § 37 Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
 - § 38 Strafbeginn
 - § 39 Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe
 - § 39a Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
 - § 40 Berechnung des Strafrestes
 - § 41 Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
 - § 42 Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
 - § 43 Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 44 Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
 - § 44a Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren
 - § 44b Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren
 - § 45 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
 - § 46 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
 - § 46a Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation
 - § 47 Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr
 - Abschnitt 3 Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 48 Geldstrafen
 - § 49 Ersatzfreiheitsstrafen
 - § 50 Vollstreckungsverfahren
 - § 51 Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen
 - § 52 (aufgehoben)
 - Abschnitt 4 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 53 Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 54 Vollstreckung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 54a Führungsaufsicht
 - § 55 Berufsverbot
 - § 56 Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins
 - Abschnitt 5 Vollstreckung anderer Rechtsfolgen
 - Unterabschnitt 1 Einziehung des Wertes von Taterträgen und andere Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot
 - § 57 Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
 - § 58 Fahndung bei Einziehungsentscheidungen
 - § 59 Bekanntgabe des Urteils
 - § 59a Fahrverbot
 - Unterabschnitt 2 Einziehung eines Gegenstandes. Unbrauchbarmachung. Vernichtung
 - Teil A Allgemeine Bestimmungen
 - § 60 Rechtserwerb bei Einziehung
 - § 61 Wegnahme von Gegenständen
 - § 62 Eidesstattliche Versicherung, nachträgliche Anordnung der Einziehung von Wertersatz
 - § 63 Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt
 - § 64 Veräußerung eingezogener Gegenstände
 - § 65 Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung
 - § 66 Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke
 - § 67 Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel
 - § 67a Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke
 - § 68 Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung
 - § 68a Entschädigung
 - Teil B Verwendung bestimmter Gegenstände
 - § 69 Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde
 - § 70 Andere Waffen und verbotene Gegenstände
 - § 71 Fischereigeräte
 - § 72 Funkanlagen
 - § 73 Kraftfahrzeuge
 - § 74 Arzneimittel und chemische Stoffe
 - § 74a Radioaktive Stoffe
 - § 75 Betäubungsmittel und neue psychoaktive Stoffe
 - § 76 Falschgeld
 - § 77 Devisenwerte
 - § 77a Virtuelle Währungen
 - § 78 Inländische Zahlungsmittel
 - § 79 Inländische Wertpapiere
 - § 80 Messgeräte und sonstige Messgeräte, Teilgeräte, Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
 - § 81 Verkörperungen eines Inhalts
 - § 82 Weine
 - § 83 Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke
 - § 84 Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände
 - § 85 (aufgehoben)
 - § 86 Brenn- und Reinigungsgeräte
 - Abschnitt 6 Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
 - § 87 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen
 - Abschnitt 7 Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen
 - § 88 Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmung
 - Anlage 2 (zu Ziffer II Nr. 1)
 - Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Grundsatz
 - § 2 Vollstreckungsbehörde
 - Abschnitt 2 Einforderung und Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde
 - § 3 Anordnung der Einforderung
 - § 4 Kostenrechnung
 - § 5 Einforderung
 - § 6 Nicht ausreichende Zahlung
 - § 7 Mahnung
 - § 8 Anordnung der Beitreibung
 - § 9 Vollstreckung in bewegliche Sachen
 - § 10 Vollstreckung in bewegliche Sachen im Bezirk einer anderen Vollstreckungsbehörde
 - § 11 Spätere Beitreibung
 - § 12 Zahlungserleichterungen
 - § 13 Zurückzahlung von Geldbeträgen und Kosten
 - § 14 Durchlaufende Gelder
 - 3. Abschnitt Lösung von Geldbetrag und Kosten
 - § 15 Grundsatz
 - § 16 Überweisung der Kosten an die zuständige Kasse
 - § 17 Wahrnehmung der Rechte aus früheren Vollstreckungen
 - § 18 Geldauflagen im Strafverfahren
 - Anlage 3 (zu Ziffer III)
 - Vereinbarung der Länder zur Vereinfachung und Beschleunigung der Strafvollstreckung und der Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen in Straf- und Bußgeldsachen vom 8. Juni 1999
 - Anlage 4 (zu Ziffer IV)
 - Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RLJGG)