Sächsische Meldeverordnung — SächsMeldVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 20. Januar 2022
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
 - § 1 Regelungsgegenstand und Zuständigkeiten
 - Abschnitt 2 Landesinfrastruktur
 - § 2 Intermediär
 - § 3 Verzeichnisdienst
 - § 4 Stand der Technik
 - Abschnitt 3 Sächsisches Melderegister
 - § 5 Betrieb des Sächsischen Melderegisters
 - § 6 Datenformat und Verfahren der Datenübermittlung
 - § 7 Plausibilitätsprüfungen
 - § 8 Kosten
 - Abschnitt 4 Regelmäßige Datenübermittlungen
 - § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen
 - § 10 Sicherungsmaßnahmen
 - § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
 - § 11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung von Corona-Schutzmaßnahmen
 - § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
 - § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten
 - § 14 Regelmäßige Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
 - Abschnitt 5 Automatisierte Abrufverfahren
 - § 15 Automatisierte Abrufverfahren
 - § 16 Protokollierung, Dokumentation
 - § 17 Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts
 - § 18 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen
 - § 19 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz
 - § 20 Automatisiertes Abrufverfahren für die Ausländerbehörden
 - § 21 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
 - § 22 Automatisiertes Abrufverfahren für die Vermessungsverwaltung
 - § 23 Automatisiertes Abrufverfahren für die Wohngeldbehörden
 - § 24 Automatisiertes Abrufverfahren für die Waffenbehörden
 - § 25 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landesdirektion Sachsen
 - § 26 Automatisiertes Abrufverfahren für die Staatsanwaltschaften und die strafverfolgend tätig werdenden Finanzbehörden
 - § 27 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gerichte und die Landesjustizkasse
 - § 28 Automatisiertes Abrufverfahren für die Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen
 - § 29 Automatisiertes Abrufverfahren für die Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
 - § 30 Automatisiertes Abrufverfahren für die Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung
 - § 31 Automatisiertes Abrufverfahren für die Kassenärztliche Vereinigung
 - § 32 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Sozialverband Sachsen
 - § 33 Automatisiertes Abrufverfahren für die Sozialbehörden
 - § 34 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gesundheitsbehörden
 - § 35 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jugendämter
 - § 36 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jobcenter
 - § 37 Automatisiertes Abrufverfahren für die Unfallkasse Sachsen
 - § 38 Automatisiertes Abrufverfahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
 - § 39 Automatisiertes Abrufverfahren für den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung
 - § 40 Automatisiertes Abrufverfahren für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden
 - Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
 - § 41 Übergangsregelungen