Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – SächsFwVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. Juni 2024
 - Inhaltsübersicht
 - § 1 Ausrüstung
 - § 2 Mindeststärke der Öffentlichen Feuerwehr
 - § 3 Durchführung der Ausbildung
 - § 4 Anerkennung von Lehrgängen
 - § 5 Dienstgrade und Dienstgradabzeichen
 - § 6 Erreichen des nächsthöheren Dienstgrades in der Freiwilligen Feuerwehr
 - § 7 Dienstkleidung und persönliche Schutzkleidung
 - § 8 Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr
 - § 9 Anforderungen an Werkfeuerwehren
 - § 10 Mindeststärke der Werkfeuerwehr
 - § 11 Anforderungen an Angehörige einer Werkfeuerwehr
 - § 12 Änderung betrieblicher Verhältnisse
 - § 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
 - § 14 Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
 - § 15 Fachliche Voraussetzungen für die Durchführung der Brandverhütungsschau
 - § 16 Mitwirkung anderer Behörden
 - § 17 Kostenerstattung an die Gemeinde
 - § 18 Kostenerstattung an den Landkreis
 - § 18a Zuweisungen an kreisangehörige Städte und Gemeinden
 - § 19 Zuständigkeit
 - § 20 Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
 - § 21 Feuerwehrstatistik
 - Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
 - Dienstgrade und Dienstabzeichen
 - Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1)
 - Beschreibung der Dienstkleidung, persönlichen Schutzkleidung und Funktionsabzeichen
 - Anlage 5 (zu § 20 Absatz 1 und 2)
 - Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge