Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Januar 2020
 - Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher
 - § 2 Begriffe
 - Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften
 - Abschnitt 1 Bauteile und Baustoffe
 - § 3 Bauteile
 - § 4 Dächer
 - § 5 Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge
 - Abschnitt 2 Rettungswege
 - § 6 Führung der Rettungswege
 - § 7 Bemessung der Rettungswege
 - § 8 Treppen
 - § 9 Türen und Tore
 - Abschnitt 3 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
 - § 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
 - § 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
 - § 12 Toilettenräume
 - § 13 Stellplätze für Menschen mit Behinderung
 - Abschnitt 4 Technische Einrichtungen
 - § 14 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen
 - § 15 Sicherheitsbeleuchtung
 - § 16 Rauchableitung
 - § 17 Heizungs- und Lüftungsanlagen
 - § 18 Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen
 - § 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
 - § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelde- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
 - § 21 Werkstätten, Magazine und Lagerräume
 - Teil 3 Besondere Bauvorschriften
 - Abschnitt 1 Großbühnen
 - § 22 Bühnenhaus
 - § 23 Schutzvorhang
 - § 24 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
 - § 25 Platz für die Brandsicherheitswache
 - Abschnitt 2 Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen
 - § 26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
 - § 27 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10 000 Besucherplätzen
 - § 28 Wellenbrecher
 - § 29 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
 - § 30 Einfriedungen und Eingänge
 - Teil 4 Betriebsvorschriften
 - Abschnitt 1 Rettungswege, Besucherplätze
 - § 31 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr
 - § 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
 - Abschnitt 2 Brandverhütung
 - § 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
 - § 34 Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material
 - § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
 - Abschnitt 3 Betrieb technischer Einrichtungen
 - § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen
 - § 37 Laseranlagen
 - Abschnitt 4 Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften
 - § 38 Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
 - § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
 - § 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe
 - § 41 Brandsicherheitswache, Rettungsdienst
 - § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne
 - § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
 - Teil 5 Zusätzliche Bauvorlagen
 - § 44 Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
 - § 45 Gastspielprüfbuch
 - Teil 6 Bestehende Versammlungsstätten
 - § 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten
 - Teil 7 Schlussvorschriften
 - § 47 Ordnungswidrigkeiten
 - § 48 (aufgehoben)
 - § 49 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
 - Anlagen