VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über das Beschäftigungswesen im Justizvollzug (VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über das Beschäftigungswesen im Justizvollzug (VwV Beschäftigung im Justizvollzug – VwVBJVollz)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1: Geltungsbereich
 - Abschnitt 2: Ziele und Organisation des Beschäftigungswesens
 - I. Beitrag zur Behandlung und Betreuung von Gefangenen
 - II. Erzeugung von Produkten
 - III. Aufbau- und Ablauforganisation
 - Abschnitt 3: Absatz
 - IV. Grundsatz der Marktteilnahme
 - V. Kundinnen und Kunden
 - Abschnitt 4: Produktion und Qualität
 - VI. Produktqualität
 - VII. Produktionsablauf
 - VIII. Auftragseingang
 - IX. Machbarkeitsprüfung
 - X. Preisbildung
 - XI. Angebotserstellung
 - XII. Auftragserteilung
 - XIII. Fertigung
 - XIV. Lieferung und Leistung nach der Qualitätskontrolle
 - XV. Ergebniskontrolle
 - XVI. Beendigung des Produktionslaufs
 - Abschnitt 5: Personalwesen
 - XVII. Grundsätze des Personalmanagements im Beschäftigungswesen
 - XVIII. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
 - XIX. Personalfunktionen
 - XX. Vergütung der Gefangenen
 - XXI. Arbeitszeit der Gefangenen
 - XXII. Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch Gefangene
 - XXIII. Besonderheiten bei Arbeitsunfällen der Gefangenen
 - XXIV. Aufgaben der Bediensteten und Anforderungen an Bedienstete
 - Abschnitt 6: Buchhaltung und Rechnungswesen
 - XXV. Allgemeines
 - XXVI. Dokumentation und Pflege der Daten zum Betriebsvermögen
 - XXVII. Dokumentation und Pflege der Daten der Eingangsleistungen und Bestände
 - XXVIII. Dokumentation und Pflege der Daten der Fertigung und Ausgangsleistungen
 - XXIX. Dokumentation und Pflege der Daten der Gefangenen
 - XXX. Steuer
 - Abschnitt 7: Management und Controlling
 - XXXI. Allgemeines
 - XXXII. Jahresabschluss
 - XXXIII. Betriebseinrichtung, -änderung und -auflösung
 - Abschnitt 8: Interne Geschäftsprüfung und Revision
 - XXXIV. Umfang der Prüfungen
 - XXXV. Aufnahme und Bewertung der Bestände
 - XXXVI. Prüfvermerke, Prüfungsniederschrift
 - Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - XXXVII. Übergangsbestimmung
 - XXXVIII. Inkrafttreten und Außerkrafttreten