Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 13. Mai 2021
 - Abschnitt 1 Zuständigkeiten für Bauprodukte und Bauarten im Bauwesen
 - § 1 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
 - § 2
 - § 3
 - § 4 Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
 - Abschnitt 2 Verfahren zur Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach der Sächsischen Bauordnung
 - § 5 Anerkennung
 - § 5a Weitere Niederlassungen
 - § 6 Anerkennungsvoraussetzungen
 - § 7 Antrag und Antragsunterlagen
 - § 8 Allgemeine Pflichten
 - § 9 Besondere Pflichten
 - § 10 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
 - Abschnitt 3 Kennzeichnung der Bauprodukte nach der Sächsischen Bauordnung
 - § 11 Übereinstimmungszeichen
 - Abschnitt 4 Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten nach § 16a Absatz 6 und § 25 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung
 - § 12 Anwendungsbereich
 - § 13 Nachweispflicht
 - § 14 Abweichungen
 - Abschnitt 5 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten nach § 16a Absatz 7 und § 25 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung
 - § 15 Anwendungsbereich und Überwachungsstellen
 - Abschnitt 6 Bauprodukte und Bauarten mit Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften gemäß § 88 Absatz 4a der Sächsischen Bauordnung
 - § 16 Nachweis der wasserrechtlichen Eignung nach der Sächsischen Bauordnung
 - Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 17 Übergangsbestimmungen
 - § 18 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten