Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 18. September 2024
 - Abschnitt 1 Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
 - § 1 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
 - § 2 Höhe der Gebühr
 - § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
 - Abschnitt 2 Inanspruchnahme der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
 - § 4 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
 - § 5 Höhe der Gebühr
 - § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
 - Abschnitt 3 Inanspruchnahme der zuständigen Stelle
 - § 7 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
 - § 8 Höhe der Gebühr
 - § 9 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
 - Abschnitt 4 Schlussvorschriften
 - § 9a Übergangsregelung
 - § 10 In-Kraft-Treten
 - Anlage (aufgehoben)