Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 25. März 2016
- § 1 Verfahren der staatlichen Anerkennung
- § 1a Zuständigkeiten
- § 2 Berufspraktikum
- § 3 Abschlusskolloquium
- § 3a Staatliche Anerkennung eines Bachelor-Studiengangs in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik
- § 3b Anerkennung von im Ausland absolvierten Berufspraktika, sonstige Anerkennungsbedingungen
- § 3c Ausgleichsmaßnahmen bei ausländischen Berufsabschlüssen
- § 4 Anpassungslehrgang
- § 5 Eignungsprüfung
- § 5a Partieller Zugang
- § 5b Europäischer Vorwarnmechanismus, gegenseitige Unterrichtung
- § 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten