Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA)
 - [berichtigt vom 8. August 2023 (SächsGVl. S. 668)]
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Einzelheiten zum Aufbau des Gymnasiums
 - Abschnitt 2 Aufnahme und Schulwechsel
 - § 3 Anmeldung und Aufnahme
 - § 4 Gymnasien mit vertiefter Ausbildung
 - § 5 Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
 - § 6 Aufnahmebedingungen
 - § 7 Leistungserhebung, Beratungsgespräch
 - § 8 Ausnahmeregelungen
 - § 9 Schulwechsel an ein anderes Gymnasium
 - § 10 Schulwechsel an eine Schule einer anderen Schulart
 - § 11 Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
 - Abschnitt 3 Beratung, individuelle Förderung, Berufs- und Studienorientierung
 - § 12 Bildungsberatung
 - § 13 Berufs- und Studienorientierung
 - § 14 Individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler
 - Abschnitt 4 Unterrichtsorganisation
 - § 15 Klassen- und Gruppenbildung
 - § 16 Pflichtbereich
 - § 17 Wahlpflichtbereich (Profile, dritte Fremdsprache)
 - § 18 Fremdsprachenangebot, Wahl der Fremdsprachen und Profile
 - § 19 Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache
 - § 20 Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsangebote
 - § 21 Unterrichtszeit
 - § 22 Schuljahr, Ferien, unterrichtsfreie Tage
 - § 23 Aufsicht
 - Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
 - § 24 Grundsätze und Grundlagen der Leistungsermittlung und -bewertung
 - § 25 Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung
 - § 26 Leistungsnachweise
 - § 27 Organisation und Durchführung der Leistungsnachweise
 - § 28 Äußere Form, Sprachrichtigkeit und Ausdruck
 - § 29 Besondere Leistungsfeststellung
 - § 30 Hausaufgaben
 - § 31 Täuschungen
 - § 32 Halbjahresinformationen, Zeugnisse
 - Abschnitt 6 Versetzung, Wiederholung
 - § 33 Versetzungsbestimmungen
 - § 34 Wiederholung einer Klassen- oder Jahrgangsstufe
 - § 35 Überspringen einer Klassenstufe
 - § 36 Schulbesuch im Ausland
 - Abschnitt 7 Organisation der gymnasialen Oberstufe
 - § 37 Besuchsdauer der gymnasialen Oberstufe
 - § 38 Eintritt in die gymnasiale Oberstufe
 - § 39 Unterrichtsorganisation
 - Abschnitt 8 Fächer der gymnasialen Oberstufe
 - § 40 Aufgabenfelder
 - § 41 Leistungskursfächer
 - § 42 Grundkursfächer
 - § 43 Ersetzungsregelungen
 - § 44 Besondere Regelungen für Leistungskursfächer für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung
 - § 45 Besondere Regelungen für Grundkursfächer für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung
 - § 46 Besondere Regelungen für das Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
 - § 47 Belegpflicht für Abiturprüfungsfächer
 - Abschnitt 9 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
 - § 48 Gesamtqualifikation
 - § 49 Besondere Lernleistung
 - § 50 Leistungsanforderungen und Abiturprüfungsfächer
 - § 51 Besondere Regelungen für Schülerinnen und Schüler in der vertieften Ausbildung und am Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen
 - § 52 Zulassung
 - § 53 Prüfungstermine, Dauer der Abiturprüfungen
 - § 54 Prüfungsausschuss für die Abiturprüfungen
 - § 55 Fachprüfungskommissionen
 - § 56 Abstimmungen
 - § 57 Verfahren, Protokoll
 - § 58 Nachteilsausgleich
 - § 59 Durchführung der schriftlichen Prüfungen
 - § 60 Fachprüfungen in den Fächern Musik und Sport
 - § 61 Praktischer Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen
 - § 62 Korrektur der Prüfungsarbeiten
 - § 63 Durchführung der mündlichen Prüfungen
 - § 64 Ausgabe des Kurshalbjahreszeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II, Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
 - § 65 Täuschungen, Behinderungen der Prüfungsdurchführung in Abiturprüfungen
 - § 66 Versäumnis, Nachprüfungen
 - § 67 Bestehen der Abiturprüfung, Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
 - § 68 Feststellung der Gesamtqualifikation, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
 - § 69 Nachweis von Sprachkenntnissen in Latein, Griechisch, Hebräisch
 - § 70 Gleichzeitiger Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des französischen Bakkalaureats
 - § 71 Wiederholung der Abiturprüfung
 - Abschnitt 10 Abiturprüfung für Schulfremde
 - § 72 Zulassung
 - § 73 Ziel, Gegenstand, Ablauf der Prüfung
 - § 74 Gliederung der Prüfung
 - § 75 Ergebnis der Prüfung, Gesamtqualifikation, Wiederholung
 - Abschnitt 11 Erhebungen
 - § 76 Zustimmung
 - § 77 Zuständigkeit
 - Abschnitt 12 Schlussbestimmungen
 - § 78 Übergangsregelungen
 - Anlagen