NSchGesG 
                
                
            INHALT
Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
- Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
 - Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
 - § 1 NSchGesG - Regelungsgegenstand
 - § 2 NSchGesG - Staatliche Anerkennung
 - § 3 NSchGesG - Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung, Zulassung
 - § 4 NSchGesG - Rücknahme, Widerruf und Erlöschen
 - § 5 NSchGesG - Aufsicht
 - § 6 NSchGesG - Erhebungen
 - § 7 NSchGesG - Zuständige Behörden
 - § 8 NSchGesG - Übergangsregelungen
 - § 9 NSchGesG - Inkrafttreten