VkBkmG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (VkBkmG)
- Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG)
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
 - § 2 Ausgabe und dauerhafte Bereithaltung im Internet
 - § 3 Verkündung und amtliche Bekanntmachung
 - § 4 Freier Zugang
 - § 5 Benachrichtigungsdienste
 - § 6 Änderungsverbot; Löschung personenbezogener Daten; Berichtigungen
 - § 7 Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit
 - Abschnitt 2
 - Verkündung und Bekanntmachung in besonderen Fällen
 - § 8 Ersatzverkündungen und -bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts
 - § 9 Vereinfachte Verkündungen und vereinfachte amtliche Bekanntmachungen
 - § 10 Arten der vereinfachten Verkündung und der vereinfachten amtlichen Bekanntmachung
 - § 11 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage
 - § 12 Nachträgliche Bereitstellung
 - § 13 Aufwendungsersatz
 - § 14 Ersatzbekanntmachungen des Bundesanzeigers
 - Abschnitt 3
 - Bekanntmachungen von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
 - § 15 Zuständige Stelle für die amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
 - § 16 Verfahren der amtlichen Bekanntmachung von Beschlüssen nach Artikel 80a des Grundgesetzes
 - Abschnitt 4
 - Archivierung
 - § 17 Dauerhafte Aufbewahrung
 - § 18 Erhaltung des Beweiswerts
 - Abschnitt 5
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 19 Strafvorschriften
 - § 20 Bußgeldvorschriften