LuftVO 
                
                
            INHALT
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Maßeinheiten
 - § 3 Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
 - Abschnitt 2
 - Luftfahrtpersonal
 - § 4 Körperliche und geistige Beeinträchtigungen
 - § 5 Lärm
 - § 6 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
 - Abschnitt 3
 - Besondere Meldepflichten
 - § 7 Meldung von Unfällen und Störungen
 - § 8 Startverbote
 - § 9 Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
 - § 10 Register für sicherheitsrelevante Ereignisse
 - Abschnitt 4
 - Allgemeine Verkehrsregeln
 - § 11 Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten
 - § 12 Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
 - § 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen
 - § 14 Kunstflüge
 - § 15 Schlepp- und Reklameflüge
 - Abschnitt 5
 - Nutzung des Luftraums
 - § 16 Luftraumordnung
 - § 17 Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
 - § 18 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
 - § 19 Verbotene Nutzung des Luftraums
 - § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
 - § 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
 - Abschnitt 5a
 - Betrieb von unbemannten Fluggeräten
 - § 21a Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
 - § 21b Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
 - § 21c Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften
 - § 21d Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern
 - § 21e Benannte und anerkannte Stellen
 - § 21f Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
 - § 21g Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände
 - § 21h Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
 - § 21i Erteilung einer Genehmigung
 - § 21j Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
 - § 21k Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
 - Abschnitt 6
 - Flugplatzverkehr
 - § 22 Regelung des Flugplatzverkehrs
 - § 23 Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung
 - § 24 Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen
 - § 25 Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle
 - § 26 Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken
 - Abschnitt 7
 - Flugvorbereitung
 - § 27 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise
 - § 28 Festlegung des Flugplans
 - Abschnitt 8
 - Flug
 - § 29 Festlegungen im Funkverkehr
 - § 30 Standortmeldungen
 - § 31 Flugverkehrskontrollfreigabe
 - § 32 Start- und Landemeldung
 - § 33 Flugverfahren
 - Abschnitt 9
 - Sichtflugregeln
 - § 34 Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195
 - § 35 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln
 - § 36 Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht
 - § 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln
 - § 38 Überschallflüge nach Sichtflugregeln
 - § 39 Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge
 - § 40 Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G
 - Abschnitt 10
 - Instrumentenflugregeln
 - § 41 Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln
 - § 42 Abbruch von Landeanflügen
 - Abschnitt 11
 - Bußgeld- und Schlussvorschriften
 - § 43 Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer
 - § 44 Ordnungswidrigkeiten
 - Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen
 - Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten
 - Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4