LuftPersVDV 3 2017 
                
                
            INHALT
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersVDV 3 2017)
- Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
 - Eingangsformel
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
 - § 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
 - § 4 Erstprüfung
 - § 5 Verlängerungsprüfung
 - § 6 Sprachprüfer
 - § 7 Prüfungsprotokoll
 - § 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
 - § 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
 - § 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
 - § 11 Nachweis der Erstsprache
 - § 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
 - § 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
 - § 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
 - § 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
 - § 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
 - § 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
 - § 18 Standardisierung
 - § 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
 - § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten