Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub (154.215) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub
- Verordnung über die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den Bildungsurlaub
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Geltungsbereich
 - § 3 Begriffe
 - § 4 Bildungsvereinbarungen
 - § 5 Kosten
 - § 6 Kostenbeteiligung des Kantons
 - § 7 Übernahme von Rückzahlungsverpflichtungen
 - § 8 Interessegrad 1: Dienstlich notwendig
 - § 9 Interessegrad 2: Dienstlich gefragt
 - § 10 Interessegrad 3: Dienstlich erwünscht
 - § 11 Interessegrad 4: Dienstlich nicht notwendig, für den Kanton
 - § 12 Interessegrad 5: Kein Bezug zum und kein ersichtlicher Nutzen
 - § 13 Rückzahlungsverpflichtung bei Nichtantritt oder
 - § 14 Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des
 - § 15 Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des
 - § 16 Ausnahme von der Rückzahlungsverpflichtung infolge
 - § 17 Ausnahmen von der Kostenbeteiligung nach Interessegrad
 - § 18 Bezugsberechtigte
 - § 19 Tätigkeiten während des Bildungsurlaubs
 - § 20 Voraussetzungen
 - § 21 Dauer
 - § 22 Kosten und Auflagen
 - § 23 Dienstverhältnis und Ferienkürzung
 - § 24 Verpflichtungsdauer und Rückzahlungsverpflichtung
 - § 25 Übergangsbestimmungen