ZJDVtr 
                
                
            INHALT
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten (ZJDVtr)
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten
 - Präambel
 - Art 1 Zusammenwirken
 - Art 2 Staatsleistung
 - Art 3 Zahlungsmodalitäten
 - Art 4 Prüfung der Verwendung der Mittel
 - Art 5 Weitere Einrichtungen des Zentralrats
 - Art 6 Ausschluss weiterer Leistungen
 - Art 7 Vertragsanpassung
 - Art 8 Freundschaftsklausel
 - Art 9 Zustimmung des Deutschen Bundestages, Inkrafttreten
 - Schlussformel