Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge (933.350) 
                
                
            INHALT
Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge
- Dekret über die Jagdpassgebühren und Zuschläge
 - § 1
 - § 2
 - 1. vom Bewerber mit Wohnsitz in einem andern Kanton Fr. 300.–;
 - 2. vom Bewerber mit Wohnsitz au Fr. 500.–.
 - 1. für einen Bewerber mit Wohnsitz in einem anderen Kanton Fr. 20.–;
 - 2. für einen Bewerber mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz Fr. 40.–.
 - § 3