BeurkG 
                
                
            INHALT
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Überschreiten des Amtsbezirks
 - § 3 Verbot der Mitwirkung als Notar
 - § 4 Ablehnung der Beurkundung
 - § 5 Urkundensprache
 - Abschnitt 2
 - Beurkundung von Willenserklärungen
 - Unterabschnitt 1
 - Ausschließung des Notars
 - § 6 Ausschließungsgründe
 - § 7 Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
 - Unterabschnitt 2
 - Niederschrift
 - § 8 Grundsatz
 - § 9 Inhalt der Niederschrift
 - § 10 Feststellung der Beteiligten
 - § 11 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
 - § 12 Nachweise für die Vertretungsberechtigung
 - § 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
 - § 13a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
 - § 14 Eingeschränkte Vorlesungspflicht
 - § 15 Versteigerungen
 - § 16 Übersetzung der Niederschrift
 - Unterabschnitt 3
 - Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
 - § 16a Zulässigkeit
 - § 16b Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
 - § 16c Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
 - § 16d Nachweise für die Vertretungsberechtigung bei elektronischen Niederschriften
 - § 16e Gemischte Beurkundung
 - Unterabschnitt 4
 - Prüfungs- und Belehrungspflichten
 - § 17 Grundsatz
 - § 18 Genehmigungserfordernisse
 - § 19 Unbedenklichkeitsbescheinigung
 - § 20 Gesetzliches Vorkaufsrecht
 - § 20a Vorsorgevollmacht
 - § 21 Grundbucheinsicht, Briefvorlage
 - Unterabschnitt 5
 - Beteiligung behinderter Personen
 - § 22 Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
 - § 23 Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
 - § 24 Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
 - § 25 Schreibunfähige
 - § 26 Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
 - Unterabschnitt 6
 - Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
 - § 27 Begünstigte Personen
 - § 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
 - § 29 Zeugen, zweiter Notar
 - § 30 Übergabe einer Schrift
 - § 31 (weggefallen)
 - § 32 Sprachunkundige
 - § 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
 - § 34 Verschließung, Verwahrung
 - § 34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
 - § 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
 - Abschnitt 3
 - Sonstige Beurkundungen
 - Unterabschnitt 1
 - Niederschriften
 - § 36 Grundsatz
 - § 37 Inhalt der Niederschrift
 - § 38 Eide, eidesstattliche Versicherungen
 - Unterabschnitt 2
 - Vermerke
 - § 39 Einfache Zeugnisse
 - § 39a Einfache elektronische Zeugnisse
 - § 40 Beglaubigung einer Unterschrift
 - § 40a Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
 - § 41 Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
 - § 42 Beglaubigung einer Abschrift
 - § 43 Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
 - Abschnitt 4
 - Behandlung der Urkunden
 - § 44 Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
 - § 44a Änderungen in den Urkunden
 - § 44b Nachtragsbeurkundung
 - § 45 Urschrift
 - § 45a Aushändigung der Urschrift
 - § 45b Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
 - § 46 Ersetzung der Urschrift
 - § 47 Ausfertigung
 - § 48 Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
 - § 49 Form der Ausfertigung
 - § 50 Übersetzungen
 - § 51 Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
 - § 52 Vollstreckbare Ausfertigungen
 - § 53 Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
 - § 54 Rechtsmittel
 - Abschnitt 5
 - Verwahrung der Urkunden
 - § 55 Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
 - § 56 Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
 - Abschnitt 6
 - Verwahrung
 - § 57 Antrag auf Verwahrung
 - § 58 Durchführung der Verwahrung
 - § 59 Verordnungsermächtigung
 - § 59a Verwahrungsverzeichnis
 - § 60 Widerruf
 - § 61 Absehen von Auszahlung
 - § 62 Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
 - Abschnitt 7
 - Schlussvorschriften
 - Unterabschnitt 1
 - Verhältnis zu anderen Gesetzen
 - § 63 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
 - § 64 Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
 - § 65 Unberührt bleibendes Bundesrecht
 - § 66 Unberührt bleibendes Landesrecht
 - § 67 Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
 - § 68 Übertragung auf andere Stellen
 - § 69 (weggefallen)
 - § 70 Amtliche Beglaubigungen
 - § 71 Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
 - § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
 - § 73 Bereits errichtete Urkunden
 - § 74 Verweisungen
 - Unterabschnitt 2
 - Übergangsvorschrift
 - § 75 Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs
 - Schlußformel