Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung v... (253.050) 
                
                
            INHALT
Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
- Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
 - 1. Allgemeine Bestimmungen
 - 2. Organisation, Zuständigkeiten
 - 3. Betrieb und Datenschutz
 - Artikel 52 Absatz 5 des Polizeigesetz es des Kantons Bern vom 8. Juni
 - 4. Finanzierung
 - 5. Schlussbestimmungen
 - 27. März 1969
 - 2. April 2009 Für die KKJPD