Gesetz über die Politikfinanzierung (115.5) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Politikfinanzierung
- Gesetz über die Politikfinanzierung
 - Art. 1 Zweck des Gesetzes
 - Art. 2 Geltungsbereich des Gesetzes
 - Art. 3 Finanzierungsarten, Kumulierung und anonym oder unter einem
 - Art. 4 Begriff der politischen Organisation, die an Kampagnen teil -
 - Art. 5 Vorgängige Information der angefragten Spenderinnen und
 - Art. 6 Betroffene Kampagnen und politische Organisationen
 - Art. 7 Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
 - Art. 8 Jahresrechnungen der im Register eingetragenen politischen Or -
 - Art. 9 Einreichung und Überprüfung der Finanzierungserklärungen
 - Artikel 54 KV Dritten übertragen. Die Jahresrechnungen werden nicht über -
 - Art. 10 Betroffene Behördenmitglieder
 - Art. 11 Der Offenlegungs- und Veröffentlichungspflicht unterstellte Ein -
 - Art. 12 Einreichung und Überprüfung der Einkommen
 - Art. 13 Veröffentlichung
 - Art. 14 Art und Dauer der Veröffentlichung oder Zurverfügungstellung
 - Art. 15 Verwaltungssanktion
 - Art. 16 Strafverfolgung – Kantonales Strafrecht
 - Art. 17 Strafverfolgung – Strafverfolgung, Urteil und Beschlagnahmung