Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen (177.600) 
                
                
            INHALT
Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen
- Grossratsbeschluss betreffend die Verhältnisse der Gemeinden Riehen und Bettingen
 - 1. Das der Einwohnergemeinde Riehen gehörende Areal, im Grundbuch eingetragen als Sektion A,
 - 2. Der Staat übernimmt den Unterhalt der Wiesenufer, soweit derselbe bisher der Gemeinde Riehen
 - 3. Der Staat übernimmt den Unterhalt des Inzlinger- und des Weilersträsschens sowie des Bettin -