Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel (447.550) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel
- Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel
 - §1. Im Biozentrum der Universität Basel werden biologische Pro-
 - §2. Das Biozentrum gliedert sich zur Zeit in folgende Abteilungen:
 - §3. Für die Behandlung von wichtigen Anträgen an die oberen Be-
 - §4. Dem Wissenschaftlichen Beirat obliegt die Gewichtung von For-
 - §5. Die Abteilungsvorsteher sind Forschungsgruppenleiter. In be-
 - §6. Die Konferenz der Forschungsgruppenleiter aller Abteilungen
 - §7. Nachwuchswissenschafter des Biozentrums können von der Ku-
 - §8. Durch diese Verordnung wird die Verordnung über die Organi-