Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführun... (153.120) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung» in der kantonalen Verwaltung («PuMa»)
- Gesetz über die versuchsweise Einführung der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung» in der kantonalen Verwaltung («PuMa»)
 - §1. Zur versuchsweisen Einführung der wirkungsorientierten Ver-
 - §2.
 - 1. Amt für Umwelt und Energie (Baudepartement)
 - 2. Einwohnerdienste (Polizei- und Militärdepartement)
 - 3. Grundbuch- und Vermessungsamt (Justizdepartement)
 - 4. Öffentliche Zahnkliniken (Sanitätsdepartement)
 - 5. Schulpsychologischer Dienst (Erziehungsdepartement)
 - 6. Statistisches Amt (Wirtschafts- und Sozialdepartement)
 - 7. Zentrale Informatik-Dienststelle (Finanzdepartement)
 - 8. Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (Finanzdepar-
 - 9. alle übrigen Dienststellen des Finanzdepartements
 - §3. Mit dem Globalbudget werden den Pilot-Dienststellen die finan-
 - §4. Reichen die Mittel des Globalbudgets für die Erbringung der
 - §6. In Abweichung zu § 29 Abs. 3 des Organisationsgesetzes vom
 - 22. April 1976 legen die Leiterinnen und Leiter der Pilot-Dienststellen
 - §7.
 - §8. Der Regierungsrat kann die Pilot-Dienststellenleiterinnen und
 - §9.
 - § 10. Dem Grossen Rat werden in geeigneter Form Informationen
 - § 11. Es findet auf Stufe Regierungsrat, Departement und Dienst-
 - § 12. Der Regierungsrat erlässt in einer Verordnung die entsprechen-
 - § 13.
 - § 14. Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Bestimmungen dieses Ge-
 - § 15. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 1998 wirksam.