Verordnung über die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (422.213) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
- Verordnung über die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
 - 1. Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Lernbereiche
 - § 3 Kantonale Lehrpläne
 - 2. Qualifikationsverfahren
 - 2.1 Semesterzeugnisnoten und Erfahrungsnote
 - § 4 Semesterzeugnisnoten
 - § 5 Erfahrungsnote
 - 2.2 Vertiefungsarbeit
 - § 6 Rahmenbedingungen
 - § 7 Benotung
 - § 8 Nachfrist bei unverschuldeter Nichteinhaltung der Abgabefrist
 - 2.3 Schlussprüfung
 - § 9 Form und Dauer
 - § 10 Bewertung und Benotung
 - 2.4 Prüfungskonzept
 - § 11 Inhalt
 - § 12 Genehmigung
 - 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 13 Übergangsbestimmung
 - § 14 Inkrafttreten
 - 1. Lehrjahr: T1 / Ins Berufsleben einsteigen T2 / Mit Geld umgehen T3 / Verantwortung übernehmen
 - 2. Lehrjahr: T4 / In die Zukunft auf brechen Vertiefungsarbeit
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr: T1 / Ins Berufsleben einsteigen T2 / Mit Geld umgehen T3 / In einer globalisierten Welt leben
 - 2. Lehrjahr: T4 / Verantwortung übernehmen T5 / Beeinflussen und beeinflusst werden T6 / Im Staat mitbestimmen
 - 3. Lehrjahr: T7 / Von zu Hause ausziehen T8 / Die Zukunft planen Vertiefungsarbeit
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr: T1 / Ins Berufsleben einsteigen T2 / Mit Geld umgehen T3 / In einer globalisierten Welt leben
 - 2. Lehrjahr: T4 / Verantwortung übernehmen T5 / Beeinflussen und beeinflusst werden
 - 3. Lehrjahr: T6 / Im Staat mitbestimmen T7 / Von zu Hause ausziehen
 - 4. Lehrjahr: T8 / Die Zukunft planen Vertiefungsarbeit
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 1. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 2. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 3. Lehrjahr
 - 4. Lehrjahr
 - 4. Lehrjahr