Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen (411.4.1) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen
- Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen
 - Art. 1 Geltungsbereich und Definition
 - Art. 2 Bedingungen der öffentlichen Anerkennung
 - Art. 3 Gebiet des Schulkreises
 - Art. 4 Aufgabe der Schultätigkeit
 - Art. 5 Besoldungen und weitere Schullasten
 - Art. 6 Bau und Umbau der Schulgebäude
 - Art. 7 Staatsrat
 - Art. 8 Zuständige Direktion
 - Art. 9 Anpassungsfrist für die bestehenden Freien öffentlichen Schulen
 - Art. 10 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 11 Vollzug und Inkrafttreten
 - Art. 6 geändert 11.10.2005 01.07.2006 2005_101