Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (711.64) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
- Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
 - Artikel 2 Absatz 3 Fassung vom 26. November 2010.
 - 2010.
 - 1. Terrain
 - 1.1 Massgebendes Terrain
 - 2. Gebäude
 - 2.1 Gebäude
 - 2.2 Kleinbauten
 - 2.3 Anbauten
 - 2.4 Unterirdische Bauten
 - 2.5 Unterniveaubauten
 - 3. Gebäudeteile
 - 3.1 Fassadenflucht
 - 3.2 Fassadenlinie
 - 3.3 Projizierte Fassadenlinie
 - 3.4 Vorspringende Gebäudeteile
 - 3.5 Rückspringende Gebäudeteile
 - 4. Längenbegriffe, Längenmasse
 - 4.1 Gebäudelänge
 - 4.2 Gebäudebreite
 - 5. Höhenbegriffe, Höhenmasse
 - 5.1 Gesamthöhe
 - 5.2 Fassadenhöhe
 - 5.3 Kniestockhöhe
 - 5.4 Lichte Höhe
 - 6. Geschosse
 - 6.1 Vollgeschosse
 - 6.2 Untergeschosse
 - 6.3 Dachgeschosse
 - 6.4 Attikageschosse
 - 7. Abstände und Abstandsbereiche
 - 7.1 Grenzabstand
 - 7.2 Gebäudeabstand
 - 7.3 Baulinien
 - 7.4 Baubereich
 - 8. Nutzungsziffern
 - 8.1 Anrechenbare Grundstücksfläche
 - 8.2 Geschossflächenziffer
 - 8.3 Baumassenziffer
 - 8.4 Überbauungsziffer
 - 8.5 Grünflächenziffer