Verordnung zum Gesundheitsgesetz (810.102) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Gesundheitsgesetz
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz
 - § 11 Die Aufgaben der Ethikkommission im Sinne von Art. 5 GesG wer-
 - § 13 Einer Bewilligungspflicht im Sinne von Art. 6 ff. GesG untersteht die
 - § 20 Bewilligungen können insbesondere in den folgenden Fällen mit
 - § 13 Ziff. 3 und 4 können eine Person mit analoger Berufsqualifika- tion bewilligungsfrei anstellen, solange das Arbeitspensum der an-
 - § 27 Wesentliche Änderungen, die eine Bewilligung betreffen, wie Modi-
 - § 43 Einer übergangsrechtlichen Bewilligung im Sinne von Art. 53 GesG