Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der U... (446.110) 
                
                
            INHALT
Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
 - §1. Diese Ordnung regelt die in § 5 genannten Bachelor- und Master-
 - §2.
 - §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
 - 18. Mai 2005 sowie in den vom Rektorat erlassenen Zulassungsrichtli-
 - §4. Für das Bestehen des Bachelorstudiums sind insgesamt 180 Kre-
 - §5.
 - §6. Die Fakultät erlässt für jeden Studiengang einen Studienplan.
 - §7. Das Bachelorstudium gliedert sich in:
 - §8. Das Bachelorstudium ist bestanden, wenn:
 - §9. Kreditpunkte werden durch studentische Leistungen mit genü-
 - § 10. Studentische Leistungen werden durch die Dozierenden entwe-
 - § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 3 und § 15 Abs. 8 zählt die bessere Note.
 - § 11. Modulprüfungen überprüfen die Inhalte eines Moduls.
 - § 12. Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen wie Grund-
 - § 13. Proseminare und Seminare können mit einer Proseminar- oder
 - § 14. Studentische Leistungen können ausserhalb von Lehrveranstal-
 - § 15. Vor Abschluss des Bachelor- bzw. Masterstudiums ist zu einem
 - § 16. Über die bestandene Bachelorarbeit bzw.Masterarbeit führen
 - § 17. Wer das Bachelor- oder Masterstudium gemäss § 8 bestanden
 - § 18. Die erbrachten Studienleistungen werden in einem Zeugnis auf-
 - § 19. Wenn für Leistungsüberprüfungen Hilfsmittel vorgesehen sind,
 - § 20. Ein Antrag auf Verschiebung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
 - § 21. Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprü-
 - § 22. Nach Abschluss schriftlicher Leistungsüberprüfungen wird der
 - § 23. Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prü-
 - § 25. In Härtefällen kann die Studiendekanin bzw. der Studiendekan
 - § 26. Verfügungen gemäss dieser Ordnung bzw. den jeweiligen Stu-
 - § 27. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden im Bachelorstudium,
 - 1. August 2007 begonnen haben. Sie gilt für alle Studierende im Master-
 - § 28. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2009